Tierhaltungskennzeichnung – Diskussion reißt nicht ab
SuS, Ausgabe 5.2026 - Über vier Jahre beschäftigt das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) nun die Schweinebrache. Aktuell ist das 2023 verabschiedete Gesetz noch bis Ende 2026 ausgesetzt und würde, wenn die Politik sich zu keiner Entscheidung durchringt, am 01.01.2027 Inkrafttreten. Die Akteure der Wertschöpfungskette haben aus ihrer jeweiligen Perspektive immer wieder darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der sogenannten 2023er-Fassung
fatal wäre. Weil vor allem die SPD-Fraktion immer wieder signalisiert hat, dass eine vollumfängliche Abschaffung des Gesetzes für sie keine Option darstellt, erarbeitete die Verbändeallianz an einem vollumfänglichen Konzept, wie der Novellierungsentwurf zum THKG vom Anfang des Jahres EU-rechtlich umgesetzt werden könnte. Wo sich Landwirtschaftsminister Rainer und auch die Regierungsfraktionen durchaus gesprächs- und kompromissbereit zeigen, sind auf Arbeitsebene des Ministeriums keinerlei Impulse erkennbar, sich mit den Beteiligten auszutauschen. Welche Strategie das Ministerium hiermit verfolgt, ist für den Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ersichtlich. Für den BRS ist klar, wenn das Gesetz nicht vollumfänglich überarbeitet wird – dazu gehören zwingend die Einbeziehung ausländischer Ware, umfassende Dowangradingmöglichkeiten
und die Erweiterung auf den Außer-Haus-Verzehr – dann muss das Gesetz abgeschafft werden; die Fassung von 2023 darf unter keinen Umständen Inkrafttreten.
