Umsetzung der EU-Datenverordnung: Praktische Hilfestellung für Hersteller und Nutzer smarter Landmaschinen
Ab dem 12. September 2025 tritt die neue EU-Datenverordnung in Kraft, die auch den Agrarsektor betrifft. Diese Regelung soll für mehr Transparenz und eine größere Vielfalt an verfügbaren Daten sorgen. Beim Einsatz von Landmaschinen werden verschiedenste Daten generiert. Die Verwendung dieser Daten wird typischerweise vertragsrechtlich geregelt. Landwirtinnen und Landwirte erhalten künftig ausdrücklich das Recht, auf bestimmte Informationen, die ihre Maschinen erzeugen, zuzugreifen. Zudem wird es ihnen erleichtert, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Gleichzeitig dürfen Hersteller diese Daten ohne die vorherige Zustimmung der Nutzer nicht mehr verwenden. Sie sind zudem verpflichtet, entsprechende Datennutzungsverträge abzuschließen und ihre Maschinen so zu konzipieren, dass die Daten ab September 2026 leicht zugänglich sind. Die Universität Osnabrück hat im Auftrag des Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) eine kurze Informationsbroschüre zu den Auswirkungen der EU-Datenverordnung im Bereich der Landwirtschaft erarbeitet. Zusätzlich wurden Musterbedingungen für den Bereich Vernetzte Landmaschinen
entwickelt, die den Herstellern helfen sollen, die Verträge zu aktualisieren.