Umweltministerium vereinfacht Baugenehmigungsverfahren - Versicherungswasser
Mit dem in Kraft treten einer Freistellungsverordnung werden ab sofort wasserrechtliche Entscheidungen vereinfacht, die im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens einzuholen sind. In vielen Fällen wird zukünftig keine Erlaubnis für das Versickerung von Niederschlagswasser mehr erforderlich sein.