17.06.2021rss_feed

Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts (RohmilchGütV) tritt ab 01. Juli 2021 in Kraft

Bisher ist die Milchgüte-VO zusammen mit verschiedenen Regelungen der einzelnen Bundesländer die Grundlage für die Gütebewertung. Damit stellt sie die Grundvorgaben für die Bewertung und Bezahlung der Milch. Bundesländerübergreifende Verträge mit ihren Milchlieferanten stellten die Molkereien in der Vergangenheit vor einige Probleme. So wurden zum Beispiel Mittelwerte der Inhaltsstoffwerte in Bayern nach anderen Vorgaben berechnet als in Niedersachsen. Auch stimmten die Vorgaben zur Probenahme in einzelnen Teilen nicht überein.
Die Milchgüte VO musste an die neuen Anforderungen, wie zum Beispiel auch an die vermehrten Teilmengenabholungen angepasst werden. Sie tritt am 1. Juli in Kraft.Über den wichtigsten Inhalt informiert die Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf Ihrer Internetseite.