19.06.2020rss_feed

Änderung des Baugesetzbuchs für mehr Tierwohl läuft ins Leere

Das Bundeskabinett hat gestern auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen beschlossen. Mit einer entsprechenden Änderung des Baugesetzbuches wird ermöglicht, dass für eine Erweiterung oder den Umbau von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungsplans nicht mehr erforderlich ist. Das betrifft Anlagen, die vor dem Jahr 2013 gebaut wurden. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird.

Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Er wird aber vermutlich nicht ausreichen. Wichtiger ist eine Beseitigung der sog. Zielkonflikte, die sich aus Auflagen anderer Gesetz ergeben. Insbesondere die TA-Luft, die sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet, könnte für Tierschutzinvestitionen ein großes Problem darstellen.