17.06.2022rss_feed

Afrikanische Schweinepest: Restriktionszonen in den Landkreisen Bautzen und Meißen werden angepasst

Aufgrund weiterer Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Landkreis Meißen und im Landkreis Bautzen in Nähe der Landesgrenze zu Brandenburg erweitert der Freistaat Sachsen die Restriktionszonen mit tierseuchenrechtlich begründeten Auflagen. Die westliche Grenze der sogenannten Sperrzone II verläuft künftig nördlich von Meißen zunächst entlang der Elbe und dann mit dem Grödel-Elsterwerdaer-Floßkanal bis zur Landesgrenze zu Brandenburg. Im Norden des Landkreises Bautzen wird die Sperrzone II um ein dreieckiges Gebiet zwischen den Gemeinden Kamenz, Schwepnitz und Bernsdorf erweitert, das im Norden von der Landesgrenze begrenzt wird. Die Anordnungen für Land- und Forstwirtschaft, die Jägerschaft und die Öffentlichkeit in den bestehenden Sperrzonen bleiben unverändert erhalten und gelten auch in den Erweiterungsgebieten.