01.04.2023rss_feed

Ampel erzielt Teileinigung beim Umbau der Tierhaltung

age - Die Ampelkoalition hat sich beim Umbau der Tierhaltung in Teilen geeinigt. Die Verständigung umfasst die Tierhaltungskennzeichnung, die Änderung des Baurechts sowie das weitere Vorgehen beim Immissionsschutzrecht. Noch nicht geklärt ist die Frage der Finanzierung.


Bei der Haltungskennzeichnung entspricht der Kompromiss dem geänderten Gesetzentwurf, den das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits zur Notifizierung nach Brüssel übermittelt hat und der in der Branche auf breite Ablehnung gestoßen ist. Dagegen ist es der Ampel bei den geplanten baurechtlichen Neuregelungen offenbar gelungen, wesentliche Kritikpunkte am Regierungsentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs auszuräumen.


Ersatzneubau an anderer Stelle möglich

Kein Tierhalter werde seinen Bestand verringern müssen, wenn er höhere Tierhaltungsstufen erreichen möchte, hieß es aus der FDP-Fraktion zu der Vereinbarung im Baurecht. Man habe auch erreicht, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle ermöglicht werde, so dass Landwirte ihre Produktion ununterbrochen fortsetzen könnten. Bislang sollte ein Ersatzbau an gleicher Stelle wie der bestehende Stall errichtet werden müssen. Eine moderate Vergrößerung sowie die Schaffung eines Auslaufs sollen möglich sein. Schließlich ist man übereingekommen, dass höhere Haltungsstufen zusätzlich im Baugesetzbuch privilegiert werden. Wir reprivilegieren alle Ställe, die nicht ausreichend Fläche hatten und einen neuen Bebauungsplan bräuchten, wenn in dem Zuge Außenklimaställe gebaut werden, die den Tieren mehr Licht, Luft und Platz bieten, wenn sie einen Auslauf anbauen oder auf Bio umstellen, erklärte dazu die baupolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Christina-Johanne Schröder. Die Baugesetzbuchnovelle beziehe sich auf das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und werde entsprechend perspektivisch für immer mehr Tierarten gelten.


Umweg über den Bundesrat

Keine Einigung wurde offenbar über die von der FDP geforderte Verankerung einer Privilegierung im Bundesimmissionsschutzgesetz erzielt. Dem Vernehmen nach hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium in diesem Punkt nicht gegenüber dem Umweltressort durchsetzen können. Eine solche Regelung soll nun durch Beschlüsse bei der geplanten Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) und bei der Umweltministerkonferenz (UMK) in die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) aufgenommen werden. Dadurch soll erreicht werden, dass ein Stall mit deutlich verringertem Bürokratie- und Genehmigungsaufwand umgebaut werden kann, wenn ein Betrieb sich in eine höhere Haltungskategorie eingruppieren lassen möchte und dafür ein Umbau erforderlich ist. In diesem Fall soll es auch zulässig sein, höhere als ursprünglich zulässige Immissionen zu verursachen, beispielsweise durch die Schaffung eines Auslaufs.


Stall plus Platz mit weniger Platz

Bei der geplanten verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung soll es nach wie vor keine Kennzeichnungspflicht für ausländische Ware geben. Zudem soll die Ferkelerzeugung zunächst nicht einbezogen werden. Wichtige Absatzwege für das Fleisch - wie etwa die Gastronomie und die Fleischverarbeitung - bleiben auch im überarbeiteten Gesetzentwurf außen vor. Vorgesehen ist, dass die Haltungsstufe Auslauf/Freiland in Auslauf/Weide umbenannt wird. Geändert wurden die Kriterien in der Haltungsstufe Stall plus Platz. Statt 20 % mehr Platz sind nun 12,5 % vorgegeben. Zusätzlich wird in dieser Haltungsstufe die Bereitstellung von Raufutter vorgeschrieben. Bei Mischpartien aus den ersten vier Haltungsstufen soll nun doch eine Herabstufung möglich sein. Weiterhin soll eine Mischpartie nur noch mit einer Hauptstufe gekennzeichnet werden, wenn mehr als 80 % aus einer Haltungsstufe kommen und der Rest aus den jeweils darüberliegenden Stufen. Einzelne Prozentangaben sollen nicht mehr gemacht werden müssen. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, soll es bei der Anteilsangabe der einzelnen Stufen bleiben. An verschiedenen Stellen wurden Präzisierungen eingebracht, etwa bei den Dokumentationspflichten.


Weitere Schritte sollen folgen

Mit dem vorliegenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gelingt der Koalition der Durchbruch für mehr Transparenz, fairen Wettbewerb und mehr Tierwohl, erklärte SPD-Fraktionsvize Miersch. Die Tierhaltungskennzeichnung für Mastschweine sei ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu mehr Tierwohl. In einem nächsten Schritt werde man auch Ferkel und Muttersauen einbeziehen. Ebenfalls noch in dieser Legislatur werde die Koalition entsprechende Regelungen für die Tierarten Rind und Geflügel erarbeiten. Jetzt komme es darauf an, für den Umbau der Tierhaltung eine verlässliche Finanzierung zu sichern. Nur dann schaffen wir Planungssicherheit für die Tierhalterinnen und Tierhalter, mit der wir die Wirtschaftlichkeit der Betriebe gewährleisten können, betonte Miersch.


Marktwirtschaftliche Weiterentwicklung

Die stellvertretende FDP-Fraktionschefin Konrad sieht in den Änderungen am Regierungsentwurf zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz den Grundstein für die marktwirtschaftliche Weiterentwicklung der Tierhaltung. Gleichzeitig schaffe man Transparenz für selbstbestimmte Kaufentscheidungen. Laut Konrad orientiert sich das Kennzeichen an schon bestehenden privatwirtschaftlichen Labeln. Zudem habe die Koalition Änderungen des Baurechts vereinbart. Die Agrar- und Umweltminister der Länder werden anhand dieses Rahmens verlässliche Wege aufzeigen, immissionsschutzrechtliche Erleichterungen auf den Weg zu bringen, versicherte die FDP-Politikerin. So bekämen Landwirte die Möglichkeit, ihre Ställe überhaupt umzubauen.


Ministerium hebt Fördersätze an

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat unterdessen der Kritik an seinen Plänen für ein Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung zumindest teilweise Rechnung getragen. Wie aus den vorgelegten Richtlinien für ein Bundesprogramm hervorgeht, sollen die Fördersätze im Vergleich zu den Ende 2022 vorgelegten Eckpunkten spürbar angehoben worden. Deutlich erweitert werden auch die Förderobergrenzen. Bleiben soll es allerdings bei dem Förderzeitraum von zehn Jahren. Bei investiven Vorhaben soll laut Richtlinienentwurf für förderfähige Ausgaben bis 500 000 Euro der Fördersatz 60 % betragen. Bei einem Investitionsvolumen von 2 Mio Euro soll sich der Fördersatz auf 50 % reduzieren. Die Fördersumme soll 1,05 Mio Euro pro Betrieb nicht übersteigen. Auch bei der Unterstützung der laufenden Mehrkosten plant das Agrarressort nunmehr ein differenziertes Vorgehen. 80 % der Mehrkosten sollen übernommen werden, wenn die Zahl der jährlich verkauften Mastschweine oder Ferkel 1 500 nicht übersteigt. Auf 70 % wird sich der Fördersatz bei einer Menge von bis zu 6 000 Mastschweinen oder Ferkeln im Jahr belaufen. Für Sauen sollen die entsprechenden Fördergrenzen bei 50 % und 200 gehaltenen Tieren im Jahr liegen. Die Zuwendung je Tier soll in einem Förderjahr den Betrag von 750, multipliziert mit einem jeweiligen Faktor, nicht übersteigen. Dieser Faktor soll für Mastschweine 0,05, für Ferkel 0,03 und für Sauen 0,5 betragen