02.11.2021rss_feed

Arzneimittelgesetz: Änderungen für Tierhalter ab 1. November

Am 1. November 2021 tritt das 17. Gesetz der Bundes­regierung zur Änderung des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Daraus ergeben sich Änderungen für alle Tierhalter von Masttieren, die Mit­tei­lungs­verpflichtungen über Arznei­mittelverwendungen an die zuständige Behörde haben. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern hat die wichtigsten Regelungen zusammengefasst. Auf der Homepage des Landesamtes für Land­wirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock sind in der Rubrik Tierarzneimittelüberwachung alle notwendigen Fakten und Formulare einsehbar.