13.01.2022rss_feed

Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden

Die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen erinnert alle Tierhalterinnen und Tierhalter daran, die Meldung über ihren Tierbestand abzugeben. Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, muss seinen Bestand bis spätestens 31. Januar 2022 bei der Tierseuchenkasse melden. Die wichtigsten Fragen zur Tierzahlmeldung hat die Landwirtschaftskammer in einer Podcastfolge beantwortet. Der Podcast ist unter dem Namen Landfunk auf Spotify, Apple Podcasts, Deezer und unter www.landwirtschaftskammer.de in der Rubrik Presse zu finden. Die Landwirtschaftskammer NRW weist darauf hin, dass diese gesetzliche Verpflichtung nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte, sondern auch für Hobbyhalterinnen und -halter sowie gewerbliche Tierhalterinnen und Tierhalter gilt. Stichtag für die Tierbestandsmeldung ist der 1. Januar.

Der einfachste Weg für die Meldung geht online unter www.tierzahlenmeldung-nrw.de. Wer erstmals Tiere anmelden will, findet unter www.tierseuchenkasse.nrw.de den Meldebogen für die Neuanmeldung.