21.05.2021rss_feed

Baurecht: Bleiben Tierwohlumbauten auf der Strecke?

In einer Stellungnahme des Bundesrats vom 18.12.2020 zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) schlägt der Bundesrat die Aufnahme einer Tierwohlprivilegierung in das BauGB (§ 35 Abs. 1) vor. Diesen Ansatz begrüßt der BRS sehr. Der Bundestag hat diese Stellungnahme in seiner Sitzung am 7. Mai 2021 nicht berücksichtigt und dem Baulandmobilisierungsgesetz ohne eine Tierwohlverbesserungsgenehmigung im Baurecht zugestimmt. Welche Folgen das hat, erklärt Sonja Friedemann vom WLV im Interview mit der top agrar.

Bei der Bundesratssitzung am 28. Mai 2021 steht das Gesetz erneut auf der Tagesordnung. Der Bundesverband Rind und Schwein hat die Länder angeschrieben und eine Berücksichtung des Beschlusses bei den weiteren Verhandlungen angemahnt. Außerdem erinnerte er in dem Schreiben an den Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen als Voraussetzung für erleichterte bauliche Veränderungen zu Tierwohlzwecken und an die Änderung der Technischen Anleitung Luft, die die Nutztierstrategie nicht gefährden darf.