06.06.2023rss_feed

Bayern: Bau von Tierwohlställen soll durch Vollzugshinweise erleichtert werden

Für bäuerliche Familienbetriebe in Bayern gelten zukünftig beim Um- und Neubau von Stallanlagen für Rinder und Schweine Vereinfachungen für baurechtlich zu genehmigende Tierwohlställe. Um den Weg für Genehmigungen zu ebnen und Verfahren zu beschleunigen, haben das Bayerische Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium gemeinsam Vollzugshinweise erstellt, mit denen die komplizierten Bundesvorgaben der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), zu naturschutzrechtlichen Fragen der Stickstoffdeposition nach Anhang 8 der TA Luft speziell für baurechtlich zu genehmigende Tierwohlställe in der Nähe von FFH-Gebieten, stark vereinfacht werden sollen.