09.03.2020rss_feed

Bedrohungslage Afrikanische Schweinepest – passende Absicherung schaffen!

Es scheint nur eine Frage der Zeit, wann das Virus auch in Deutschland bei Wildschweinen zu finden sein wird, warnt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen und weist auf Kosten hin, die im Falle eines Ausbruches auf Tierhalter zukommen können und von der Tierseuchenkasse nicht entschädigt werden. Diese ist nur für die Entschädigung von infizierten Hausschweinebetrieben zuständig. Ursächliche Unternehmeraufgabe ist das betriebsindividuelle Risikomanagement. Daher sind Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen gefordert, ihre Absicherung für den Fall von ASP zu überprüfen (Exkurs: Welche private Absicherung für schweinehaltende Betriebe ist möglich?). Die meist bereits vorhandene Ertragsschadenversicherung gegen anzeigepflichtige Tierseuchen ist auf den Prüfstand zu stellen. Exkurs: Wie passgenau ist der vorhandene Versicherungsschutz? Auch nicht schweinehaltende landwirtschaftliche Betriebe können von Maßnahmen des Tierseuchenschutzes betroffen sein.