10.07.2020rss_feed

Berlin hält an Normenkontrollklage zur Schweinehaltung fest

Das Land Berlin hält zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für unvereinbar mit dem Tierschutzgesetz und deshalb für verfassungswidrig. Daran ändert auch der heutige Beschluss des Bundesrats zur Kastenstandhaltung nichts. Deshalb hält Berlin an dem Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht fest.