20.11.2019rss_feed

Biologische Arbeitsstoffe

Bakterien, bestimmte Parasiten, Pilze oder Viren sind Beispiele für Organismengruppen, die nach Biostoffverordnung biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe) sind. Biostoffe können infektiös, sensibilisierend oder toxisch wirken. Sensibilisierende und toxische Wirkungen können auch von nichtinfektiösen Biostoffen hervorgerufen werden. Demzufolge sind Biostoffe und biogene Stoffe in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Das SVLFG hat hierzu Informationen zusammengestellt, von denen auch die Tierhaltung betroffen ist.