BMEL sichert EU-Hilfen für von Maul- und Klauenseuche betroffene Betriebe
Auf Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Europäische Kommission finanzielle Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche betroffenen Betriebe zugesagt. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen einer sogenannte außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme, welche die Folgen der Seuchenbekämpfung ausgleichen soll. Infrage kommt die Hilfe für Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie sämtliche mastschweinehaltenden Betriebe in Brandenburg. Die EU-Kommission bereitet nun eine Durchführungsverordnung vor, in der die genaue Höhe der Hilfen festgelegt und bekanntgegeben wird.