14.01.2021rss_feed

Brandenburg: Verlängerung der Jagdzeit auf Schalenwild in den von ASP betroffenen Gebieten bis 31. Januar 2021

Die oberste Jagdbehörde in Brandenburg hat mit Allgemeinverfügung vom 16. Dezember 2020, erschienen im Amtsblatt für Brandenburg am 13. Januar 2021, die Jagdzeit auf Schalenwild, die regulär am 15. Januar endet (mit Ausnahme von Schwarzwild, dieses wird ganzjährig bejagt), in den von der ASP betroffenen Gebieten bis zum 31. Januar 2021 verlängert. In den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Barnim und Uckermark sowie den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Cottbus darf Schalenwild (Rot-, Dam- und Muffelwild) im Rahmen des bestehenden Abschussplanes zwei Wochen länger als regulär zulässig bejagt werden. Auch Rehwild, welches in Brandenburg ohne Abschussplan bejagt wird, fällt unter diese Ausnahmeregelung. Die Durchführung der Jagden in den Restriktionsgebieten der ASP steht unter dem Vorbehalt der veterinärbehördlichen Anordnungen, soweit ein Jagdverbot weiterhin durch die tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen der Landkreise angeordnet ist.