12.08.2020rss_feed

Bundeskabinett beschließt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung

Im Zuge der Änderung der Düngeverordnung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Wert auf die einheitliche Ausweisung der belasteten Gebiete (so genannte ‚rote Gebiete‘) gelegt. Bisher wurde diese von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was zu erheblicher Kritik seitens der Europäischen Kommission und bei den landwirtschaftlichen Betrieben geführt hat. Mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist nun eine verbesserte Qualität und Quantität der Messstellen sowie eine Vereinheitlichung bei der Ausweisung durch die Länder verbindlich vorgeschrieben.