12.06.2025rss_feed

Bundeskartellamt untersagt Übernahme von Vion-Schlachthöfen durch Tönnies

Das Bundeskartellamt hat heute den Erwerb mehrerer Unternehmen und Beteiligungen von der Vion GmbH und der Vion Beef B.V. durch die Tönnies International Management GmbH untersagt, darunter die Schlachthöfe in Buchloe, Crailsheim und Waldkraiburg. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt dazu: Die Übernahme der Vion-Standorte hätte die Marktposition von Tönnies zum Nachteil der Landwirtinnen und Landwirte sowie der verbleibenden kleineren Wettbewerber in den betroffenen Regionen bedenklich verstärkt. Neben seiner bereits dominierenden Position in der Schlachtung und Verarbeitung von Schweinen in Deutschland hätte Tönnies auch im Bereich Rinder eine Führungsposition erlangt. Die Übernahme würde die Ausweichmöglichkeiten der Erzeuger und Abnehmer verringern und so die Marktstellung der Tönnies-Gruppe und deren Handlungsspielräume erweitern. Nachteile wären auch bundesweit für Abnehmer von Schlachtprodukten entstanden.