05.07.2021rss_feed

Bundesregierung äußert sich zum Schutz der Wölfe

hib/CHB - Ob ein Wolf im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung abgeschossen werden darf, liegt laut dem Bundesnaturschutzgesetz in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/30831) auf eine Kleine Anfrage (19/30305) der FDP-Fraktion. In Ausnahmefällen sei die sogenannte Entnahme von Wölfen zulässig, wenn diese im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit liege oder wenn andere zwingende Gründe vorlägen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre frühere Antwort (19/25695) auf eine ähnliche Kleine Anfrage (19/24771) der FDP-Fraktion.