Bundestag beschließt Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes angenommen. Beschlossen wurde die vom Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geänderte Fassung. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Deutscher Bundestag: Videoüberwachung in Schlachthöfen beschlossen"
Die beschlossene Fassung sieht vor, dass Betreiber größerer Schlachthöfe den Schlachtprozess mit offen sichtbaren Kameras aufzeichnen. Die Aufzeichnung soll vom Entladen der Tiere bis zum Zurichten oder Brühen beziehungsweise Aufhängen reichen. Die Aufnahmen sollen 30 Tage gespeichert werden. Nach dem Gesetzentwurf sollen sie den Behörden dabei helfen, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften besser zu überwachen. Deutscher Bundestag: Agrarausschuss stimmt für Videoüberwachung auf Schlachthöfen"
Von der Pflicht ausgenommen sein sollen die Schlachtung von Kaltblütern sowie kleinere Betriebe, die keinen Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Die Bundestagsmitteilung nennt dafür die Schwellenwerte von jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten an Säugetieren oder weniger als 150.000 Stück Geflügel beziehungsweise Kaninchen. In Verdachtsfällen können auch kleinere Betriebe zur Videoaufzeichnung verpflichtet werden. Bei der Wiedergabe der Aufnahmen sollen Datum und Uhrzeit lesbar angezeigt werden. Deutscher Bundestag: Agrarausschuss stimmt für Videoüberwachung auf Schlachthöfen"
Die Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz betreffen die Mitteilung der Haltungseinrichtung. Sie soll künftig nur noch bei den Haltungsformen Stall+Platz,
Frischluftstall und
Auslauf/Weide erforderlich sein. Für
Stall und
Bio soll die Meldepflicht entfallen; außerdem sollen dort die behördlichen Überwachungsbefugnisse eingeschränkt werden. Deutscher Bundestag: Agrarausschuss stimmt für Videoüberwachung auf Schlachthöfen"
Der Bundestag lehnte außerdem einen Entschließungsantrag der Grünen sowie Anträge der AfD und der Linken ab. Ein weiterer Antrag der Grünen zu Mindesthaltungsstandards für landwirtschaftlich und in Aquakultur gehaltene Tiere wurde zur Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. Deutscher Bundestag: "Videoüberwachung in Schlachthöfen beschlossen"
Wann die neuen Regelungen in Kraft treten, geht aus der Mitteilung des Deutschen Bundestages nicht hervor.
