22.02.2021rss_feed

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände spricht sich für Erleichterung von Tierwohl gerechtem Stallumbau aus

Die in dem damaligen Gesetzentwurf adressierten Bemühungen der Landwirtschaft, ihre Betriebe im Sinne des Tierwohls baulich zu verändern, heißt die Bundesvereinigung ausdrücklich gut. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die die Vereinigung anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) veröffentlicht hat. Trotz der richtigen Zielsetzung gab es in dem damaligen Gesetzentwurf aus Sicht der Städte, Landkreise und Gemeinden allerdings noch rechtliche Unklarheiten sowie Ergänzungsbedarf. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme, § 35 Abs. 1 BauGB um einen Abs. 1a zu ergänzen, der zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls bauliche Änderungen, Erweiterungen und Ersatzneubauten – ohne Erhöhung der Tierplatzzahlen – zulässt. Wir halten diesen Vorschlag des Bundesrates für richtig, zumal er im Vergleich zu der Ergänzung von § 245a BauGB deutlich praxistauglicher erscheint. Der Vorschlag sollte daher aus unserer Sicht – ungeachtet der ablehnenden Auffassung der Bundesregierung – im parlamentarischen Verfahren aufgegriffen werden.