09.06.2022rss_feed

Corona: Gericht gibt Schlachtern Recht​ ​ ​ ​

©SuS - Für die behördlich angeordneten Betriebsstilllegungen und die Quarantäne zahlreicher Beschäftigter in der Fleischwirtschaft im Corona-Jahr 2020 muss das Land Nordrhein-Westfalen Lohnentschädigung zahlen. Dies entschied in der vergangenen Woche das Verwaltungsgericht (VG) Münster und bestätigte damit ein ähnliches Urteil des VG Minden aus dem Januar.