20.11.2020rss_feed

Corona-Hilfen in der Landwirtschaft: Überblick für Landwirte

Für die Landwirtschaft in Deutschland gibt es verschiedene Corona-Hilfen. Land-Data hat auf seiner Internetseite die ab Oktober geltenden unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen für die Betriebe vorgestellt.

Die Überbrückungshilfe soll die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich am stärksten betroffenen Unternehmen unterstützen. Daher muss ein Nachweis über einen Umsatzrückgang von mindestens 60% im Vergleich zum Vorjahr erbracht werden. Dann werden in den Fördermonaten betriebliche Fixkosten in Abhängigkeit von den Umsatzrückgängen im jeweiligen Monat im Vergleich zum Vorjahr gefördert:

  • Bei einem Rückgang um 70% oder mehr ist eine Erstattung von bis zu 80% der förderfähigen Kosten möglich.
  • Bei einem Rückgang von 50% bis 70% werden bis zu 50% der Kosten erstattet.
  • Bei einem Rückgang um 40% bis 50% können noch bis zu 40% der förderfähigen Kosten übernommen werden.

Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember. Die Anträge für die 2. Phase der Überbrückungshilfe können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Die Antragstellung muss über ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer erfolgen