21.04.2022rss_feed

Deutschland lässt Frist für die Genehmigung ökologischer Vorrangflächen für die Futternutzung verstreichen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eingeräumt, dass die Frist der EU-Kommission zur vorübergehenden Nutzung von ökologischen Vorrangflächen für den Anbau aller Feldfrüchte zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs verstrichen sei und der Beschluss der EU-Kommission vom 23. März 2022 nicht genutzt werde. Dazu erklärt Marlene Mortler, CSU-Agrarpolitikerin im Europaparlament: Es ist beschämend, wie sich Deutschland derzeit agrarpolitisch in Europa präsentiert. Während Österreich den Beschluss der EU-Kommission, der einen Anbau aller Feldfrüchte auf stillgelegten ökologischen Vorrangflächen mit Pflanzenschutzmittelanwendung vorrübergehend zulässt, vollumfänglich umsetzt, nutzt die Bundesregierung diese Möglichkeit nicht. Özdemir lässt die Frist der Kommission achselzuckend verstreichen. …