28.10.2019rss_feed

Erlass zur Lagerraumerweiterung von Tierhaltungsanlagen

Am 7.10.2019 hat das Nds. Umweltministerium einen behördeninternen Erlass zum Vollzug des § 41 Abs. 2 Satz 2 NBauO bei Behältern zur Lagerung von Wirtschaftsdünger herausgegeben und den zuständigen Baugenehmigungsbehörden zukommen lassen. Gemäß dem Erlass wurde den Genehmigungsbehörden mehr Spielraum hinsichtlich der Vorlage und Prüfung von Verwertungskonzepten bei Baugenehmigungsverfahren für Lagerraumerweiterungen ohne Tierplatzänderung eingeräumt. Demnach ist die Erstellung eines Verwertungskonzeptes gemäß dem Gem. RdErl. d. ML, d. MS u. d. MU vom 24.4.2015 nicht zwingend erforderlich. Hiermit kommt es bei solchen Verfahren zu einer verfahrenstechnischen Erleichterung, die auch im Sinne der Förderung von dringend benötigten Wirtschaftsdüngerlagerstätten ist.