EU blockt Verbesserungen bei Tierhaltungskennzeichnung
SuS, Ausgabe 4.2026 - Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz kommt erneut ins Stocken. Diesmal hängt das Änderungsgesetz bei der EU-Kommission, die sich bis zum 15. November Zeit lässt, um zu prüfen, ob es mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Der größte Knackpunkt ist, dass auch Betriebe aus dem Ausland der in Deutschland geltenden Haltungskennzeichnung unterliegen sollen. Weiterhin müssen sie nachweisen, dass sie in der Sauen- und Ferkelhaltung die gleichen Produktionsstandards wie in Deutschland einhalten, wenn sie ihre Produkte in den höheren Haltungsformstufen vertreiben wollen. Anlass des Vorgangs ist das vom vorherigen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir geerbte Gesetz, welches von nahezu Niemandem als sinnvoll, geschweige denn umsetzbar eingeordnet wurde. Die aktuelle Regierungskoalition setzte daraufhin das Gesetz bis zu 01. Januar 2027 aus und erarbeitete den nun von der EU kritisierten Änderungsentwurf. Eine breit aufgestellte Verbändeallianz entlang der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette begrüßte vorab den Entwurf in seiner Grundgesamtheit, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass einige Formulierungen die Notifizierung gefährden könnten und schlug deshalb Alternativen vor – diese fanden jedoch im Landwirtschaftsministerium keinerlei Beachtung. Welchen Ausgang die komplette Geschichte nimmt, steht derzeit noch in den Sternen. Wichtig bleibt, dass das ursprüngliche Tierhaltungsgesetz von 2023 nicht in Kraft treten darf. Auch dürfen nun keine faulen Kompromisse eingegangen werden, die für Landwirte in Deutschland nur bürokratischen Mehraufwand bedeuten und Produkte aus dem Ausland keiner Kennzeichnung bedürfen. Auch darf sich der Außer-Haus-Verzehr / die Systemgastronomie nicht noch länger aus der Verantwortung nehmen – eine Kennzeichnung wird von den Vertretern dieser Absatzwege jedoch kategorisch abgelehnt.
