EU-Parlament beschließt Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf
Das Europäische Parlament hat beschlossen, den Schutzstatus des Wolfs in der sogenannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) herabzusetzen. Damit wird eine zuvor im Rahmen des Berner Übereinkommens beschlossene Änderung in EU-Recht überführt: Der Wolf gilt nun nicht mehr als streng geschützt
, sondern als geschützt
.
Mit dieser Anpassung soll ein rechtssicherer und praktikabler Umgang mit dem Wolf erleichtert werden. Insbesondere für die Weidetierhaltung, die vielerorts als wichtiger Bestandteil der Kulturlandschaft gilt, werden durch die Herabstufung neue Handlungsmöglichkeiten erwartet. Ziel ist es, den Herdenschutz zu stärken und die Voraussetzungen für gezielte Eingriffe bei problematischen Wolfsvorkommen zu verbessern.
Die Bundesregierung plant, auf nationaler Ebene klare Regelungen zu schaffen, um die Umsetzung des neuen Schutzstatus rechtssicher zu gestalten und gleichzeitig den Erhalt der Weidehaltung zu unterstützen.