16.06.2017rss_feed

EuGH: Urteil zu "Ersatzmilch" sorgt für Klarheit

Nach dem Urteil des Europäischer Gerichtshof (EuGH) vom Mittwoch (Urt. v. 14.06.2017, Az. C-422/16) dürfen rein pflanzliche Produkte nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Rahm, Butter, Käse oder Joghurt vermarktet werden. Damit geht ein Rechtsstreit zuende, der mit dem Urteil endlich für Klarheit sorgt. Wie bei der Diskussion um die Kennzeichnung von Veggie-Wurst und -Schnitzel, ließ die Häme nicht lange auf sich warten.
Völlig zu Unrecht. Die Gesetzeslage ist klar - auch in Deutschland. Lt. Verbraucherinformationsgesetz dürfen Verbraucher nicht getäuscht werden. Die Häme und der Apell an das Verantwortungsbewußtsein der Verbraucher ist hier völlig fehl am Platz, wie der Tod eines Säuglings belegt, der von seinen Eltern mit Reismilch gefüttert worden war. Die Eltern sind jetzt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Hinzu kommt, dass eine neue Studie von Wachstumsstörungen durch Ersatzmilch berichtet. Unabängig davon gilt nach wie vor: Stillen ist die beste Kindernahrung. Derart ernährte Kinder sollen sogar intelligenter als nicht gestillt Kinder sein.