Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärzte
hib/MIS - Gemäß Teil A.VII. der amtlichen Begründung zum Verordnungsentwurf (Drucksache 247/22 des Bundesrates vom 25. Mai 2022) soll die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im Jahr 2026 - vier Jahre nach der letzten Novellierung - evaluiert werden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4442) auf die Kleine Anfrage (21/4145) der AfD-Fraktion mit dem Titel "Evaluierung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte mit. Zur Erhebung wissenschaftlich fundierter, objektiver Daten teilt die Bundesregierung mit, hierzu sei bereits eine Studie in Auftrag gegeben, die dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) als Entscheidungshilfe dienen werde. Die Ergebnisse der Studie würden Ende des Jahres 2026 erwartet.
