18.11.2020rss_feed

„Fairere Bedingungen für Landwirte am Markt“

Als wesentliche Stärkung der Landwirte auf dem herausfordernden Ernährungsmarkt hat Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber die Gesetzespläne des Bundes gegen unlautere Handelspraktiken begrüßt. Landwirte sollen künftig besser vor unfairer Behandlung durch große Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels geschützt werden, etwa durch das Verbot überlanger Zahlungsziele bei verderblicher Ware wie Gemüse.

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes bleibt die Regelung unvollständig, weil sie den Schutzbereich auf Lieferanten mit einer maximalen Umsatzgröße von 350 Mio. Euro begrenzt. Die Vertragspartner in der Lieferkette sollten daher über diesen begrenzten Anwendungsbereich hinaus und grundsätzlich unlautere Handelspraktiken in ihren vertraglichen Lieferbeziehungen ausschließen. Der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken muss unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure für alle gelten.