20.09.2019rss_feed

„Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“ erhält Zustimmung der Länderkammer

Der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) wurde heute durch den Bundesrat mit zahlreichen Änderungsempfehlungen zugestimmt. Die Verordnung sieht die Aufhebung des Tierarztvorbehaltes bei der Durchführung der Narkose durch den Landwirt oder andere sachkundige Personen vor, wenn vorher die nötige Sachkunde unter Anwesenheit eines Tierarztes in mindestens 12 Stunden (ohne Prüfungszeit) erworben wurde. So wird den Schweinehaltern neben der Ebermast und der Immuno-Kastration eine weitere Alternative zur bisherigen Praxis geboten. Der Tierärztevorbehalt gilt indes weiter für Problemtiere, z.B. Binneneber. Die Sachkunde wird für drei Jahre gelten und ist dann aufzufrischen.