08.06.2018rss_feed

Fipronil in Eiern aus den Niederlanden

Bei amtlichen Untersuchungen von Eiern im Niedersächsischen Landesamt für Le-bensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (LAVES) wurde die Substanz Fipronil über dem zu-lässigen Rückstandshöchstgehalt nachgewiesen. Es handelt sich um Eier eines Bio-Legehennenbetriebes aus den Niederlanden, die in einer Packstelle im Landkreis Vechta beprobt wurden. Die festgestellten Gehalte liegen bei 0,014; 0,019 und 0,007 mg/kg Fipronil. Der zulässige Höchstgehalt nach der EU-Verordnung Nr. 396/2005 liegt bei 0,005mg/kg.
Auf Grund der nachgewiesenen Höchstgehaltsüberschreitung sind die Eier nicht verkehrsfähig und werden vom Markt genommen. Die zuständige Überwachungsbehörde kontrolliert die ordnungsgemäße Rückholung. Die niederländischen Behörden wurden unterrichtet.
Auf der Basis der Bewertung des Bundesamtes für Risikowertung (BfR) liegen die ermit-telten Werte weit unterhalb eines Gehaltes, bei dem ein gesundheitliches Risiko besteht.