17.02.2021rss_feed

Fleisch: „Mindestpreise haben keine Chance“

Am 12. Februar wurde im Bundesrat über einen Gesetzesantrag beraten, der anerkannten Vereinigungen von Erzeugerorganisationen für Schlachttiere ermächtigen soll, Mindestabgabepreise für Schlachttiere verbindlich festzulegen. Das Land Baden-Württemberg begründet diesen Antrag damit, dass die Preisbindung im Fleischgesetz geregelt werden müsse, damit eine bereits beschlossene Mindestpreisbindung im Einklang mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfolgen kann. Zudem hofft der Antragsteller, dass sich diese Gesetzesänderung positiv auf die Erlössituation der Erzeuger auswirkt und zu einer Reduzierung des Marktrisikos und mit einer verbesserten Marktstellung führt. Der Agrarökonom und Geschäftsführer der VEZG, Dr. Albert Hortmann-Scholten, sieht verordnete Mindestpreise als wenig realistisch.