10.09.2018rss_feed

Geflügelwirtschaft warnt vor Irrweg bei Tierwohllabel: "Kennzeichnung muss auch für Gastronomie gelten!"

ZDG - In die aktuelle politische Diskussion zur Ausgestaltung des staatlichen Tierwohllabels schaltet sich die deutsche Geflügelwirtschaft mit einem Zwischenruf ein. Bei seiner heutigen Sitzung in Hannover hat das Präsidium des ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. davor gewarnt, das mengen- und umsatzstarke Großverbrauchersegment bei einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung unberücksichtigt zu lassen. Mehr als 60 Prozent des Geflügelfleisches werden über Restaurants, Kantinen, Mensen und weitere Großverbraucherküchen abgesetzt. Eine staatliche Tierwohl-Kennzeichnung muss diesen wichtigen Vermarktungsweg des Außer-Haus-Verzehrs zwingend berücksichtigen, fordert ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke.