23.09.2022rss_feed

Gemeinschaftliche Tierhaltung von Landwirten ist nicht gewerbesteuerpflichtig

©ECOVIS - Sind Landwirte über eine Personengesellschaft an einer Tierhaltungsgemeinschaft beteiligt, erzielen sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und keine gewerblichen Einkünfte, wenn sie bestimmte Größenkriterien einhalten. Ihre Verluste sind daher anzuerkennen. Das entschied das Finanzgericht Münster (Urteil vom 26.01.2022, 7 K 896/19 F).