07.02.2022rss_feed

Jetzt doch? Verfahrensmangel in der Bundesdüngeverordnung?

Die Interessensgemeinschaft Sandsteinkeuper-Höchstadt-Bamberg hatte im September 2021 einen Eilantrag gestellt, mit dem Ziel, alle bayrischen Roten und Gelben Gebiete bis zur endgültigen Entscheidung des sogenannten Hauptsachverfahrens außer Vollzug zu setzen. Damit war sie gescheitert (BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2022, Az. 13a NE 21.2474). Jetzt sei im Hauptverfahren zu prüfen, ob tatsächlich alle Landwirte und insbesondere der Kläger max. 10% Einbußen haben. Weiter werde der Frage nachzugehen sein, weshalb Ausnahme- und Befreiungsregelungen nicht erforderlich sein sollen.