09.11.2022rss_feed

Klatsche für Özdemir: Länder sehen erheblichen Nachbesserungsbedarf für das staatliche Haltungslabel

Von allen Seiten hagelte es Kritik am Entwurf von Bundesagrarminister Cem Özdemir für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Nun hat der Agrarausschuss des Bundesrates den Gesetzentwurf am Montag (7.11.) mehrheitlich abgelehnt. Dem Antrag der B-Länder Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf Ablehnung stimmten auch Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zu. Niedersachsen, Saarland und Sachsen enthielten sich, informiert Josef Koch vom By. Landwirtschaftlichen Wochenblatt über das Abstimmungsverhalten am Montag.


Im Detail kritisierten die Teilnehmer die Konzeptlosigkeit des Gesetzentwurfes zum Umbau der Nutztierhaltung, der den Umbau sogar gefährde. Außerdem äußerten sie Bedenken hinsichtlich einer europarechtskonformen Ausgestaltung und kritisierten den enormen Erfüllungsaufwand bei fehlenden Überwachungs- und Anordnungsmöglichkeiten ebenso, wie den geringen Marktanteil von max. 20 Prozent der insgesamt erzeugten Menge an Schweinefleisch. U.a. weil wichtige Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung erst später berücksichtigt werden sollen.

Der Agrarausschuss wünschte sich zudem eine Einbeziehung von Ferkelerzeugung, Aufzucht sowie Transport und Schlachtung, sowie eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung und eine langfristige finanzielle Unterstützung der Betriebe. Unverständnis zeigte der Ausschuss auch darüber, dass bereits etablierte Haltungskennzeichnungssysteme nicht ausreichend gewürdigt würden.


Wie geht es weiter?

Der Gesetzentwurf steht diese Woche noch auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses. Dann folgt eine Abstimmung im Bundesrat am 21. November, wenn der Gesetzentwurf aufgrund der zahlreichen Fehler nicht vorher grundlegend überarbeitet wird.

So wurde z.B. bisher überhaupt noch nicht diskutiert, ob andere bereits etablierte, transpartente Herkunftssicherungssysteme auch für Schweinefleisch Anwendung finden könnten. So wurde z.B. mit der Etikettierung von Rindfleisch ein System der transparenten Herkunftssicherung für Rindfleisch geschaffen, das zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gilt. Rindfleisch (einschließlich Kalb- und Jungrindfleisch) soll von der Bedientheke über alle Vermarktungs- und Erzeugungsstufen bis zu einem Tier oder bis zu einer Gruppe von Tieren zurückverfolgt werden können. Voraussetzung hier ist allerdings die Einzeltierkennzeichnung, die für Schweinehalter nicht umsetzbar ist.

Trotzdem hat das System einen gewissen Charme, weil alles zentral geregelt und überwacht wird, die Umsetzung aber der Wirtschaft überlassen bleibt.


BRS-Position

Massiver Nachbesserungsbedarf zum Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung

Mitte August wurde der Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt, welches gleichzeitig einen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung darstellt. Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. lehnt den Referentenentwurf zum geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) entschieden ab.