10.04.2019rss_feed

Kupierverzicht: Tierhalter-Erklärung vorbereiten

Kupierverzicht: Systematisch zur Umsetzung Ab Juli 2019 steht das Schwänzekupieren verstärkt im Fokus der Behörden. Auf Druck der EU musste jeder Mitgliedsstaat einen Aktionsplan erarbeiten, um zukünftig auf das Schwänzekuperen von Schweinen verzichten zu können. Ziel ist es, den Anteil nicht kupierter Tieren in kleinen Schritten zu erhöhen.Ab 1. Julidieses Jahres muss eine sogenannte Tierhalter-Erklärung auf jedem schweinehaltendem Betrieb vorliegen oder sogar bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Grundlage hierfür bildet eine betriebsindividuelle Risikoanalsyse und eine Erfassung von Schwanz- und Ohrverletzungen im Betrieb. Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der "Schweinezucht und Schweinemast", die praxisrelevanten Dokumente und zusätzliche Informationen auf der Internetseite www.ringelschwanz.de.

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