22.02.2021rss_feed

Land Niedersachsen verbessert Zugang zur Förderung für Betriebe des Fleischsektors

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) teilt mit, dass der Zugang zur Förderung von Unternehmen und Zusammenschlüsse von Erzeuger*innen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten oder vermarkten, durch die Anpassungen in der Richtlinie Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen des niedersächsischen EU-Förderprogramms PFEIL verbessert werden soll. Mit der geplanten Änderung leisten wir einen Beitrag zu kurzen Transportwegen für die Tiere. Gleichzeitig stärken wir die regionale Wertschöpfung und stärken das Angebot regionaler Produkte, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Gefördert werden im Bereich Schlachtung Kleinst- und Kleinbetriebe bis maximal 50 Mitarbeiter*innen. Neben bestehenden Organisationen können auch neugegründete gefördert werden. Förderfähig sind investive Maßnahmen wie der Bau von Verarbeitungsstätten sowie maschinelle und technische Einrichtungen. Die Fördersätze liegen zwischen 10 und 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung ist unter anderem abhängig von der Unternehmensgröße oder dem Anteil der Qualitätsprodukte, die verarbeitet werden. Die geförderten Projekte müssen einen Beitrag zur Ressourceneffizienz (insbesondere Energieeffizienz) leisten sowie liefervertragliche Bindungen mit der Erzeugerebene nachweisen. Bei baulichen Anlagen ist eine Baugenehmigung mit dem Antrag einzureichen. Die Änderungen sollen zum 1. März 2021 bereits in Kraft treten und zum nächsten Antragsstichtag am 15. März 2021 angewendet werden. Anträge können jedes Jahr neben dem Frühjahrstermin auch zum 15. September gestellt werden.