Landvolk Niedersachsen: EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten ist ein Bürokratiemonster

Als Teil des europäischen Green Deals soll die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EU Deforestation Regulation – EUDR) künftig den Nachweis erbringen, dass nur noch bestimmte Produkte, die ohne Entwaldung und gemäß der Gesetze des Ursprungslandes produziert wurden, auf dem EU-Markt gehandelt und weiterverarbeitet werden dürfen. Die Verordnung gilt bereits seit letztem Jahr und tritt ab dem 30. Dezember 2024 für Betriebe ab 50 Beschäftigte und für kleine Unternehmen mit maximal 49 Beschäftigten ab dem 1. Juli 2025 in Kraft. In Deutschland sind 127.000 rinderhaltende Betriebe (Niedersachsen: 18.600) und davon 50.500 Milchvieh- und Mutterkuhhalter sowie die gesamte Forstwirtschaft und der Sojaanbau davon betroffen. Der niedersächsische Landesbauernverband äußert deutliche Kritik an dem Vorhaben: Das ist ein Bürokratiemonster, das uns Haltern noch mehr Nachweispflichten aufbürdet, und das ist so nicht hinnehmbar, sagt Martin Lüking, Vorsitzender im Rindfleischausschuss des Landvolks Niedersachsen.