26.10.2022rss_feed

Lehrgang Befähigungsnachweis für Tiertransporte gem EG-VO Nr. 1/2005

Alle Fahrer, Beifahrer und Betreuer bei Nutztiertransporten in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit und bei einer Fahrtstrecke von mehr als 65 km benötigen einen Befähigungsnachweis. Der am 17.01.2023 vom Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse angebotene eintägige Ergänzungslehrgang ist nur für Personen zugelassen, die eine vor 2007 abgeschlossene Ausbildung in den einschlägigen Berufen oder ein Studium (Landwirtschaft, Tiermedizin) nachweisen können. Der Ergänzungslehrgang ist auch möglich für Transporteure, die nur einzelne Tierarten befördern (z. B. ausschließlich registrierte Equiden, Schafe oder Geflügel) und für Personen, die anderweitige Abschlüsse oder praktische Erfahrungen nachweisen können. Die Teilnehmer müssen vor einer Anmeldung mit Ihrer zuständigen Kreisveterinärbehörde klären, ob dieser Lehrgang als ausreichend für den Befähigungsnachweis anerkannt wird.