23.02.2021rss_feed

Mehr als 360.000 Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Entschädigungen nach dem IfSG können derzeit in zwölf Ländern über ein Internet-Portal beantragt werden. Online-Anträge nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG (Schließung von Kita oder Schule) und Paragraf 56 Absatz 1 IfSG (Quarantäne) seien seit Mai 2020 möglich, heißt es in der Antwort (19/26715) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25969) der FDP-Fraktion. Bis zum 25. Januar 2021 sind den Angaben zufolge über das betreffende Portal insgesamt 363.298 Online-Anträge eingegangen, darunter 342.022 nach Paragraf 56 Absatz 1 IfSG und 21.276 Anträge nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG.

Sie haben Fragen zum IfSG? Sie wollen wissen, ob Sie eine Entschädigung erhalten und wie Sie einen Antrag dafür stellen können? Informieren Sie sich jetzt auf dem IfSG-Onlineportal.