30.03.2022rss_feed

Mehr Tierwohl in der Milcherzeugung – Bundeskartellamt toleriert Einführung des QM+-Programms

Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken gegen die Branchenvereinbarung Milch des QM-Milch e.V. für mehr Tierwohl in der Milcherzeugung. Zentrale Elemente des Programms sind die Einführung eines Labels für Produkte, die die Tierwohl-Kriterien des QM+-Programms erfüllen sowie die Finanzierung der anfallenden Mehrkosten mittels eines sogenannten Tierwohlaufschlages für die Erzeuger. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: Die Vereinbarung der Milchbranche über einen verbindlichen Tierwohlaufschlag kann für die erste Programmphase bis 2024 toleriert werden. Gerade bei der Milch gibt es sehr viele unterschiedliche Konkurrenzlabel und lebhaften Wettbewerb zwischen den verschiedenen Marken. Nur ein Teil der Molkereien wird an dem QM+-Programm teilnehmen. Nach der ersten Phase muss erneut evaluiert werden, inwieweit zusätzliche wettbewerbliche Elemente eingeführt werden können".