22.04.2021rss_feed

Neuausweisung der „roten Gebiete“ in Niedersachsen abgeschlossen

Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO) beschlossen. Mit der in Kürze bevorstehenden Verkündung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt wird die Verordnung sowie die Gebietsausweisung rechtskräftig. Dann erlischt auch die seit Januar gültige Auffangkulisse gemäß § 13a Abs. 4 der Düngeverordnung. Nch der zweiten Verbandsbeteiligung sind lediglich unwesentliche Änderungen am Verordnungsentwurf vorgenommen worden. Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete umfasst nun mit 645.000 Hektar ca. 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) in Niedersachen. Die ausgewiesenen eutrophierten Gebiete im Bereich der Seen-Einzugsgebiete umfassen nach wie vor ca. 1,3 Prozent der LF. Für den Gewässerschutz vorteilhafte Grünlandflächen sind durch die Berücksichtigung von Emissionsdaten kaum noch mehr von der Ausweisung Nitrat belasteter Gebiete betroffen. In den kommenden Jahren soll die Ausweisung der Gebietskulissen schrittweise weiterentwickelt und entsprechend der jeweils besten verfügbaren Datenlage präzisiert werden. Für Fragen zur NDüngGewNPVO wird derzeit eine zentrale Ansprechstelle bei der Düngebehörde der LWK Niedersachsen eingerichtet.