NRW: Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Unternehmen
Mit der Richtlinienänderung vom 28.11.2022 (Veröffentlichung am 21.12.2022 und Inkrafttreten am 22.12.2022) wird die Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen bis zum 31.12.2024 verlängert.
Gegenstand der Förderung
- Anlagen zur Kühlung von Tierhaltungsanlagen
- Offene Tränken in Schweineställen
- Scheuerbürsten
- Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen
- Nachrüstung im Bereich der Kälberhaltung und Mastbullenhaltung mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen; Mindestumfang:
- Kälberhaltung = gesamte Bucht
- Mastbullenhaltung = mindestens 2,25 m²
- Kälberiglus und Kälberhütten in Milchviehbetrieben
- Fang- und Behandlungsstände für Weidetiere
Alle Investitionen sind inklusive Montagekosten förderfähig.