07.01.2020rss_feed

Präventionsanträge zum Herdenschutz vor Wolfsangriffen im Rahmen der Richtlinie Wolf

Durch die Richtlinie Wolf wird ein Beitrag zum Schutz vor dem Wolf geleistet. Sie sieht neben dem anteiligen finanziellen Ausgleich bei Nutztierrissen insbesondere auch die finanzielle Unterstützung der Nutztierhalter bei Präventionsmaßnahmen vor. So wird die vorsorgliche Beschaffung von wolfsabweisenden Schutzzäunen und Herdenschutzhunden finanziell bezuschusst.

Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für Rinder oder Pferde ist in Einzelfällen möglich:

  • im Falle eines amtlich bestätigten Wolfsrisses für den direkt betroffenen Betrieb
  • im Sonderfall auch für umliegende Betriebe: Wenn drei amtlich bestätigte Wolfsübergriffe auf Rinder oder Pferde innerhalb von 12 Monaten in einem Umkreis von 30 km auftreten, werden in dem jeweiligen Gebiet für die entsprechende Tierart Herdenschutzmaßnahmen gefördert.

Nähere Informationen finden Sie hier.