QS-Rindermast: Sperre bei unvollständigen Stammdaten ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 überprüft QS die Stammdaten sämtlicher QS-Rindermastbetriebe in der QS-Antibiotikadatenbank auf Vollständigkeit. Fehlen Angaben zur durchschnittlich belegten Tierplatzzahl oder zur betreuenden Tierarztpraxis, wird die Lieferberechtigung des Betriebs im QS-System automatisch entzogen. Sobald die fehlenden Daten nachgemeldet wurden, erfolgt die Entsperrung ebenfalls automatisch – im Rahmen des nächtlichen Datenabgleichs. Diese Regelung betrifft ausschließlich QS-Betriebe mit Rindermast. Andere Produktionsarten innerhalb kombinierter Betriebe bleiben von der Maßnahme unberührt.