RLV kritisiert Bundesratsvotum zum Düngegesetz
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) hat das Votum des Bundesrates zum Düngegesetz kritisch bewertet. Nach Auffassung des Verbandes könnten durch die vorgesehenen Änderungen erneut Gebietskulissen für sogenannte Rote Gebiete
als Grundlage für Einschränkungen bei der Düngung herangezogen werden.
Der RLV spricht sich stattdessen für eine stärkere Verursachergerechtigkeit im Düngerecht aus. Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften und die Düngung bedarfsgerecht durchführen, sollten nach Ansicht des Verbandes nicht pauschal mit zusätzlichen Auflagen belastet werden.
Zudem fordert der RLV, zukünftige Regelungen stärker an betrieblichen Nachweisen, regionalen Gegebenheiten und der tatsächlichen Belastung von Gewässern auszurichten. Ziel müsse es sein, Gewässerschutz, Praxistauglichkeit und eine bedarfsgerechte Pflanzenernährung gleichermaßen zu berücksichtigen.

Quelle: Rheinischer Landwirtschafts-Verband (RLV), Pressemitteilung vom 18. Juni 2026.