19.12.2019rss_feed

Schweinehalter können Auditindices zur Risikoeinstufung nutzen

Schweine haltende Betriebe können mit den von QS bereitgestellten Auditindices für Biosicherheit (BSI) und Tierhaltung (THI) gegenüber den Veterinärämtern ihre Sorgfalt und Risikovorsorge belegen. Die EU-Kontrollverordnung 2017/625, die seit dem 14. Dezember 2019 gültig ist, gibt vor, dass Veterinärämter alle Informationen, die ihnen vorgelegt werden, für die Risikoeinschätzung von Betrieben heranziehen sollten. Voraussetzung hierfür ist eine ausdrückliche schriftliche Einwilligung des jeweiligen Tierhalters an sein Veterinäramt und die Registrierung des Veterinäramtes in der QS-Datenbank. Erst nach Vorlage der Einwilligung durch den Landwirt und schriftlicher Vereinbarung mit QS zum Datenschutz und zur Datennutzung können Veterinärämter freigeschaltet werden.