30.03.2020rss_feed

Soforthilfen auch für Landwirte

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen steht; die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder, teilt das BMEL mit. Es werden Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag den 30.03.2020 zur Verfügung.

Die Landesregierung Nordrhein Westfalen stockt das Programm noch einmal auf, beschreibt Patrick Liste vom Landwirtschaftlichen Wochenblatt. Demnach unterstützt die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro. Betroffene können elektronische Antragsformulare online auf der Seite des NRW-Wirtschaftsministeriums finden.